Nach dem Heilpraktiker-Gesetz
kostet 85 €/Stunde (60 Min.).
Das Erstgespräch ist selbstverständlich kostenlos.
Eventuelle Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse:
Finden Sie zeitlich keinen Therapieplatz in Ihrer Region, steht Ihnen eine private Alternative gesetzlich zu.
Private Kassen oder Zusatzversicherungen übernehmen teilweise die Gebühren bei entsprechender Versicherungsvereinbarung.
Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vorab bei Ihrer Versicherung!
Schnelle Terminvergabe
Keine Wartezeiten durch Genehmigung der Krankenkasse
Freie Wahl der Methoden, der Dauer und der Anzahl der Sitzungen
Es entfällt so jegliche Datenweitergabe an Ihre Kasse. Dies kann in bestimmten Berufsbereichen oder bei einem Kassenwechsel von Vorteil sein.
Psychotherapeutische Behandlungsplätze, die als Kassenleistung gelten, sind häufig nicht zum benötigten Zeitpunkt verfügbar. Ein großer Zugewinn ist daher die Möglichkeit, zeitnahe, bedarfsgerechte Unterstützung zu erhalten, die keiner Kassen-genehmigung unterliegt und deren Stundenumfang sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen richtet.
Das Kostenerstattungsverfahren gemäß §13 Abs.
3SGB V besagt, dass sich Patientinnen und Patienten eine medizinisch notwendige Kassenleistung selbst beschaffen können, wenn diese innerhalb der Regelversorgung nicht (rechtzeitig) erbracht werden kann. Sofern diese Leistung gleichwertig ist, könnten die entstandenen Kosten der Krankenkasse dann in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis über Notwendigkeit und Dringlichkeit der Therapie durch eine Kassenpraxis. Zudem notwendig ist die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse vor Beginn der außervertraglichen Psychotherapie, sowie der Nachweis, dass im Umkreis kein Therapieplatz in einer Kassenpraxis zeitgerecht zur Verfügung steht.
(aus VPP aktuell 54)
“Gesundheit ist die erste Pflicht im Leben.”
(Oscar Wilde)